Rechtliche Hinweise von BitBau

Hier finden Sie alle wichtigen rechtlichen Informationen zu BitBau. Wir legen großen Wert auf Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zum Datenschutz – alle Details sind hier klar und verständlich aufgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden: „AN“ gemeint Firma BitBau) und dem Auftraggeber (im Folgenden: „AG“), sofern es sich um Bauleistungen, handwerkliche Arbeiten oder sonstige Dienstleistungen handelt. (2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. [1]

§ 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Alle Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. (2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den AN oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. (3) Der AN ist berechtigt im Sinne des § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise sind daher netto und verstehen sich zzgl. 19% Umsatzsteuer. [1, 2]

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. (2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden nur am Ende der geleisteten Leistungen im vollen Umfang, benannt im Auftragsschein, ausgestellt. (3) Bei Aufträgen, die einen Nettowert von €500 übersteigen, ist der AN berechtigt, angemessene Anzahlungen in Höhe von mindestens  30% der Gesamt-Auftragssumme zu verlangen. (4) Kommt der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle oder der Einsatzort ungehindert zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten (z.B. Strom- und Wasserversorgung) geschaffen sind. (2) Verzögern sich die Arbeiten durch Umstände, die der AG zu vertreten hat, trägt der AG die hierdurch entstehenden nachweisbaren Mehrkosten (z.B. Stillstandzeiten, zusätzliche Anfahrten). [1]

§ 5 Ausführung und Fristen (1) Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden. (2) Gerät der AN infolge höherer Gewalt, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten oder sonstiger unverschuldeter Betriebsstörungen in Verzug, verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung (1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen des Werkvertragsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). (2) Offensichtliche Mängel hat der AG dem AN unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. (3) Bei berechtigten Mängeln hat der AN das Recht zur Nachbesserung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung).

§ 7 Haftung (1) Der AN haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für Schäden an Gebäuden oder Objekten haftet der AN nur, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

§ 8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des AN, sofern der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Datenschutzerklärung

Unser Datenschutz folgt und basiert sich auf Datenschutz Gesetze von Bundesrepublik Deutschland im vollen Umfangs.

Widerrufsbelehrung

Wann haben Verbraucher ein Widerrufsrecht?

Das Bestehen eines Widerrufrechts hängt von verschiedenen Umständen des Einzelfalls

ab. So ist es von Bedeutung,

- wie – also auf welchem Weg – der Vertrag geschlossen wird (z.B. telefonisch) oder

- wo (z.B. auf der Baustelle) der Vertrag geschlossen wird.

Wie wird der Vertrag geschlossen?

Werden im Vorlauf zum Vertrag und für den Vertragsschluss ausschließlich

Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Fax oder E-Mail) genutzt, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag.

In diesen Fällen hat der Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht.

Wird der Kunde z.B. zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlags oder Angebots besucht, liegt kein

Fernabsatzvertrag vor. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragsschluss im Nachgang zum Kundenbesuch per

Telefon, Fax oder E-Mail erfolgt.

Wenn Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss per Telefon oder über das Internet erfolgen, das

Unternehmen jedoch kein für den regelmäßigen Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem

vorhält, liegt kein Fernabsatzvertrag vor. Verträge, die unter gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Telefon

oder Internet geschlossen werden, unterfallen somit nicht dem Widerrufsrecht.

Wo wird der Vertrag geschlossen?

Kommt ein Vertragsschluss mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers zustande

oder ein Verbraucher gibt außerhalb von Geschäftsräumen eine verbindliche Vertragserklärung ab, liegt ein

sog. "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag" vor.

Kommt der Kunde, ohne zuvor mit dem Handwerker Kontakt gehabt zu haben, in die

Werkstatt, in die Bäckerei, in das Ladenlokal etc. und schließt dort einen Vertrag, hat

der Kunde kein Widerrufsrecht. Gesetzliche Ausnahmen

Selbst wenn ein Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossen

wurde, gibt es Ausnahmen, in denen Verbrauchern kein Widerrufsrecht zusteht.

Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind oder deren

Herstellung auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Beachte: Die Formulierung

"Lieferung von Waren" bedeutet, dass es sich um einen fertig hergestellten Gegenstand handeln muss, der dem

Kunden geliefert wird. Die Fertigung oder Veränderung von Waren beim Kunden ist dagegen nicht umfasst.

Wenn die Ware nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird

(vor allem Werkmaterialien und Baustoffe).

Beachte: Die Ausnahme erfasst auch Materialien, die derart miteinander verbunden werden, dass eine Trennung

nicht ohne Beschädigung der zusammengefügten Teile möglich ist.

Bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten.

Beachte: "Dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten" erfassen nur tatsächliche Notfälle.

Sobald der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Beachte: Diese Ausnahme setzt voraus,

dass der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt, dass der Unternehmer vor Ablauf der

Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf.

Wie lange dürfen Verbraucher widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Der Beginn der Frist richtet sich danach, ob ein Kauf- vertrag oder ein

Werkvertrag geschlossen wird. Wichtig für Handwerksbetriebe ist, dass

die sog. Werklieferungsverträge als Kaufverträge gelten. Für die Unterscheidung von

Werklieferungsverträgen und Werkverträgen.Die Frist beginnt bei Werkleistungen bei Vertragsschluss. Bei

Kaufverträgen beginnt die Frist erst, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. Die Frist verlängert sich um

ein Jahr, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss

gar nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt oder

die Muster-Widerrufserklärung nicht zusammen mit der Belehrung

ausgehändigt wurde. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge muss

dies in Papierform erfolgen.

Welche Folgen hat ein Widerruf?

Bei Kaufverträgen haben Verbraucher die Ware zurückzugeben. Unternehmer müssen den Kaufpreis zurückzahlen.

Bei Werkverträgen haben Unternehmer den Werklohn zurückzuzahlen. Weitere Pflichten– z.B. ein Rückbau von Bauleistungen –

bestehen in der Regel nicht. Verbraucher müssen die Werkleistung zurückgewähren. Die eingebauten Materialien sind dem

Unternehmer zurückzugeben. Ist eine Herausgabe der Materialien nicht möglich, ist davon auszugehen,

dass der Verbraucher den Anspruch auf Rückzahlung der Materialkosten in entsprechen- der Höhe verliert. Soweit die Werkleistung

in einer Tätigkeit bestand, können Verbraucher diese nicht zurückgewähren. Als Ausgleich müssen sie Wertersatz leisten.

Beachte: Die Pflicht zur Zahlung von Wertersatz setzt voraus, dass der Verbraucher den Betrieb ausdrücklich aufgefordert hat, die

Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist aufzunehmen und der Verbraucher darüber belehrt wurde, dass er im Fall des Wider-

rufs Wertersatz zu leisten hat. Siehe hierfür Anlage 2 (Muster 2). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss

der Verbraucher seine Aufforderung schriftlich übermitteln. Werden hier Fehler gemacht, bleiben Handwerker auf ihren Arbeitskosten

sitzen. Formelle Aspekte der Widerrufsbelehrung In Zweifelsfällen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen sollte das

Beratungsangebot der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände in Anspruch genommen werden.

Impressum

Firma BitBau e.G Baudienstleistung

Steeler Straße 65 - 45884 Gelsenkirchen Süd 

Inhaber und Geschäftsführer: Amho. KOJAL.

TEL: & WhatsApp: +49-177-3503945

Email: info@bitbau.net

Website: www.bitbau.net

Für die Richtigkeit der externer Links haftet Firma BitBau nicht.